Eine Sportschützin visiert das Ziel mit ihrem Gewehr an
Para-Schießsport
Das Sportschießen gehört zu den Sportarten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben und Wettkämpfe bestreiten können.

Das Regelwerk für Para-Sportschützen ist die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (nachfolgend DSB genannt) Teil 10 „Para Sportschießen“. Die DSB-Sportordnung kann online eingesehen werden.
DSB-Sportordnung
Für dauerhafte und schießsportrelevante Beeinträchtigungen gibt es verschiedenste Hilfsmittel.
  • Wer nicht stehen kann, schießt vom Hocker/Schießstuhl oder Rollstuhl.
  • Auflagehilfen unterstützen, wenn das Gewehr nicht mehr gehalten werden kann.
  • Akustische Zieleinrichtungen helfen blinden und sehbehinderten Menschen.
  • Ladehelfer können unterstützen.
  • Kleinwüchsige Menschen dürfen ein Podest oder Schießstuhl verwenden.
Die einzelnen Einstufungen können der Seite 4 der DSB-Klassifizierungsordnung entnommen werden.
Diese ist auf der folgenden DSB-Webseite veröffentlicht:
DSB-Sportordnung
Wichtiger Hinweis: die frühere 20%-Regelung gibt es nicht mehr. Es muss eine dauerhafte und schießsportrelevante Beeinträchtigung vorliegen um klassifiziert zu werden.
Nähere Informationen zum Thema Klassifizierung haben wir auf unserer nachfolgend verlinkten Webseite bereitgestellt.
Klassifizierung
Um sich über die verschiedenen Wertungsklassen im Para-Schießsport zu informieren, dürfen wir freundlicherweise auf die bebilderte Dokumentation des Herrn Funke vom Niedersächsischen Sportschützenverband e.V. zurückgreifen.
Behindertensportklassen
Um den Schießsport mit unterstützenden Hilfsmitteln ausüben zu können, ist eine Klassifizierung unerlässlich. Wie Sie eine Klassifizierung beantragen können und was es dabei zu beachten gilt, dafür haben wir ein Antragsformular und Informationsblatt auf der nachfolgend verlinkten Webseite bereitgestellt.
Klassifizierung

Ansprechpartner

Bernd Kathe
Landesreferent für Para-Schießsport
Bernd Kathe
Jo-Isabelle Flor
Klassifiziererin
Jo-Isabelle Flor

Klassifizierung

Die Ausübung des Schießsports ist auch für Menschen mit körperlicher Behinderung möglich.

Wer aufgrund einer dauerhaften und schießsportrelevanten Beeinträchtigung bei der Ausübung des Schießsports auf die Benutzung von Hilfsmitteln angewiesen ist, benötigt eine Genehmigung für die Wettkampfteilnahmen mit Hilfsmittel.

Genehmigungspflichtige Hilfsmittel sind z.B. Schießstuhl/Rollstuhl, Auflagehilfen wie Federbock o. Pendelschnur, Sicherheitsablagen, Ladehelfer oder spezielle Zielvorrichtungen für Blinde/Sehbehinderte.
Teil 10 der DSB-Sportordnung regelt den Schießsport für körperbehinderte Schützen ab dem 15. Lebensjahr.

Wie und wo die erforderliche Genehmigung für benötigte Hilfsmittel beantragt werden kann und was dabei zu beachten ist, haben wir in unserem Infoblatt „Tipps und Hinweise zur Klassifizierung“ zusammengestellt.

Ein entsprechendes Antragsformular für die Klassifizierung steht ebenfalls bereit.
Wichtiger Hinweis:
Bei Interesse an einer kostenlosen Klassifizierung bei den DSB-DM in München, oder im benachbarten LV HH nach vorheriger Terminvereinbarung, geben die NDSB-Landesreferenten-Para-Sportschießen gern auf Anfrage die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner weiter.

Wichtige Informationen

Der DSB hat die Genehmigungsvorgaben für Kompressionsstrümpfe, Stützkorsetts und anderen medizinisch notwendigen Hilfsmittel überarbeitet.

Ab sofort können über die Geschäftsstelle des NDSB Genehmigungsanträge für Kompressionsstrümpfe, Stützkorsetts und andere medizinisch notwendige Hilfsmittel gestellt werden. Diese Antragsunterlagen werden zwecks Prüfung und ggf. Genehmigung von der NDSB Geschäftsstelle an den DSB weitergeleitet.
Dafür ist es erforderlich mit dem Genehmigungsantrag ein Facharztattest einzureichen, aus dem die Kompressionsstärke der Kompressionstrümpfe und die medizinische Notwendigkeit für das Tragen auch während des Schießens hervorgeht.
Aus dem Facharztattest für Stützkorsetts muss ebenfalls die dringende medizinische Notwendigkeit für das Tragen auch während des Schießens hervorgehen.
Im Antrag muss die Mitgliedsnummer des Sportlers/der Sportlerin angegeben werden.
Durch die mögliche DSB-Genehmigung für das Tragen dieser medizinisch notwendigen Hilfsmittel auch bei Schießsportveranstaltungen geht keine Einstufung in eine Para-Schadenklasse einher.
Die Betroffenen mit dem DSB-Hilfsmittelnachweis ohne Para-Schadenklasse erhalten lediglich einen Nachweis darüber, dass der DSB das Tragen von stützenden Hilfsmitteln auch im Wettkampf erlaubt, weil dies medizinisch erforderlich ist.

Wer bereits einen DSB-Hilfsmittel-Nachweis hat, kann diesen um den Eintrag von o.a. stützenden Hilfsmitteln ergänzen lassen. Dafür ist das Antragsverfahren wie vorgenannt durchzuführen
Wer bereits einen DSB-Hilfsmittel-Nachweis hat, kann diesen um den Eintrag von o.a. stützenden Hilfsmitteln ergänzen lassen. Dafür ist das Antragsverfahren wie vorgenannt durchzuführen.

Für den Genehmigungsantrag für o.a. Hilfsmitteln ist keine Klassifizierung erforderlich.

Der DSB erhebt keinerlei Gebühr für die Erstellung der entspr. Hilfsmittel-Nachweise/Ergänzungseinträge.
Zur Erleichterung der Antragstellung haben wir ein Formular für die Betroffenen vorbereitet.
Formular