Wichtiger Hinweis für Sportler, die keinem NADA-Testpool des Dopingkontrollsystems angehören:
Ab dem 1. Januar 2023 wurde die bisher gültige Attest-Regelung der NADA für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten durch die Regelung des
International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE) der WADA ersetzt.
Alle Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören und verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, müssen ab dem
1. Januar 2023 nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Die alleinige Vorlage eines fachärztlichen Attests ist nicht mehr ausreichend.